Archive für die Kategorie 'Bayern'


Auer Witte Thiel kommentieren Urteil zur Netto-Police

Auer Witte Thiel informieren: Kostenausgleichsvereinbarung ist auch nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses wirksam.

München – Februar 2012. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 die im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit einer sog. Netto-Police vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als wirksam festgestellt. Kunden sind somit auch nach Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrages zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet, wie sie die KAV für die Abschluss- und Vertriebskosten der Vermittlung vorsieht. Demnach sind entsprechende Vereinbarungen weder ein Umgehungsgeschäft, noch ein Verstoß gegen das „Zillmerungsverbot“ im Sinne des §169 Abs. 5 VVG.

Im zur Entscheidung stehenden Fall hatte der Beklagte 2009 eine fondsgebundene Rentenversicherung und zugleich eine Kostenausgleichsvereinbarung abgeschlossen, die ihn zur Begleichung der Abschluss- und Einrichtungskosten in Höhe von insgesamt 1764 Euro, verteilt auf 48 monatliche Raten in Höhe von 36,75 Euro, verpflichtete. Das vom Beklagten unterzeichnete Formblatt enthielt einen Hinweis auf die Trennung der beiden Verträge sowie auf die Regelung, dass bei Kündigung der Police die KAV fortbesteht und die vereinbarten Abschluss- und Einrichtungskosten monatlich weiter zu bezahlen sind.

Der Versicherungsnehmer kündigte nach sieben Monaten die Versicherung und stellte die Zahlungen auch hinsichtlich der Raten für die KAV ein. Diese wurden seitens der Versicherungsgesellschaft angemahnt, dabei wurde auf den Umstand verwiesen, dass die Kündigung vereinbarungsgemäß nicht die Regelungen zur Kostenausgleichsvereinbarung berührt. Das Amtsgericht schloss sich mit Urteil vom 28. Juni 2011 der Auffassung der Versicherungsgesellschaft an, woraufhin der Beklagte Berufung einlegte. Das Landgericht Stendal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und erklärte die Kostenausgleichsvereinbarung insbesondere aus drei Gründen für wirksam. Der Beklagte hingegen nahm den Standpunkt ein, die Kündigung beträfe beide Verträge, zudem sei die KAV ein unwirksames Umgehungsgeschäft.

Eine Unwirksamkeit ergibt sich nicht aus § 169 Abs. 5 VVG, da bei einer Netto-Police der Rückkaufswert gesondert berechnet wird und hiervon die KAV als Rechtsgrundlage für die Abschluss- und Einrichtungskosten getrennt zu betrachten ist. Es erfolgt daher kein Abzug vom Rückkaufswert, insbesondere ist die Kostenausgleichsvereinbarung auch nicht als Umgehungsgeschäft des § 196 Abs. 5 VVG unwirksam. Entgegen der Auffassung des LG Rostock sind Abschluss- und Einrichtungskosten aufgrund einer eigenständigen KAV unabhängig von den Versicherungsprämien zu zahlen. Es besteht daher keine Ungewissheit über den Rückkaufswert, zumal dieser durch diese Vereinbarung nicht geschmälert wird.

Die Ausgleichsvereinbarung ist auch nicht wegen Verstoßes gegen § 305 c BGB oder wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Das Kostenrisiko ist für den Beklagten in den Vertragsunterlagen erkennbar und somit auch das Kostenrisiko einschätzbar gewesen.

Überdies befand das LG Stendal, dass Versicherungsvertrag und Kostenausgleichsvereinbarung nicht als wirtschaftliche und rechtliche Einheit zu betrachten sind. Eine Anwendbarkeit des § 8 VVG ist somit zu verneinen, ein sog. gemischter Vertrag liegt nicht vor. Vielmehr besteht eine rechtliche Selbständigkeit beider Verträge, weshalb eine Kostenausgleichsvereinbarung auch dann rechtskräftig bleibt, wenn die zugehörige Netto-Police gekündigt oder widerrufen worden ist. Der Vertragsnehmer ist in diesen Fall zur vollen Zahlung der noch ausstehenden Raten verpflichtet

Weitere Urteile zu versicherungsrechtlichen Fragen kommentieren die Anwälte Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-presse.de

Über die Kanzlei Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und vertritt mehrere deutsche Versicherungsgesellschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

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NÜRNBERGER Berufsunfähigkeit: BU-Tarife jetzt noch attraktiver

Nürnberg – Januar 2012. Zum Jahresbeginn hat die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe erneut die Attraktivität ihrer vielfach prämierten und hochbewerteten Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung gesteigert. So hob die NÜRNBERGER vor dem Hintergrund der hervorragenden Stabilitätskennzahlen die Überschussbeteiligung an und glich damit die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung des Höchstrechnungszinses mehr als aus. Zugleich führt die NÜRNBERGER im Rahmen der Neukalkulation der Modelle im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung sogenannte „+“-Berufsgruppen ein.

Insgesamt sorgt die NÜRNBERGER Versicherung für eine Senkung der Zahlbeiträge. Eine Rechnungszinssenkung führt zunächst zu steigenden Beiträgen. Doch durch die vier zusätzlichen „+“-Berufsgruppen und die Erhöhung der laufenden Überschussbeteiligung konnte die NÜRNBERGER die Zahlbeiträge bei den neuen Tarifen für die Berufsunfähigkeitsversicherung senken.

Mit der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten die Kunden auch 2012 Lösungen aus einer Hand. So kann der BU-Schutz zum Beispiel auch mit einem lebenslangen Pflegeschutz, Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten sowie einem Krankentagegeld mit lückenlosem Übergang ergänzt werden. Damit stärkt die NÜRNBERGER ihre bereits sehr gute Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die NÜRNBERGER Lebensversicherer zählen mit Beitragseinnahmen von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2010 und einem Bestand nach Versicherungssumme von rund 117 Milliarden Euro zu den führenden BU- und Lebensversicherern in Deutschland.

Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung und den neuen BU-Tarifmodellen erhalten Sie unter www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de.

Über die NÜRNBERGER Versicherung

Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von über 4,5 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2010 und bundesweit 28.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist großer Personen- und Sachversicherer sowie Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.

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Öffentlichkeitsarbeit
Roland Schulz

Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Tel. 0911 531-4593
Fax 0911 531-4593

Internet: www.nuernberger.de
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Auer Witte Thiel: BGH präzisiert Regelung zur Kostenbefreiung bei baulichen Veränderungen

Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof stärkt Rechtssicherheit von Immobilieneigentümern

München – Januar 2012. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können die Beteiligung an den Kosten für Umbauarbeiten verweigern. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil fest (BGH 11.11.2011, V ZR 65/11) und stärkt damit die Rechtssicherheit von Wohnungseigentümern. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über die neue Entscheidung.

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, so ist er von der Kostenbeteiligung befreit. Dabei gilt es als unerheblich, ob die Zustimmung gesetzlich überhaupt erforderlich war oder nicht. In diesem Sinne urteilte der Bundesgerichtshof am 11. November des vergangenen Jahres und zog damit den Schlussstrich unter einen seit Anfang 2010 währenden Rechtsstreit.

Im vorliegenden Fall beschlossen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2007 mehrheitlich die Sanierung des gemeinschaftlichen Schwimmbads. Die Genehmigung der Jahresabrechnung erfolgte ebenfalls per Mehrheitsbeschluss im April 2010. Insgesamt sollte der als Kläger auftretende Eigentümer laut dieser Abrechnung 8.618 Euro für den abgeschlossenen Umbau zahlen. Zugleich erfolgte der Beschluss, die entstehenden Kosten per Sonderumlage auf die Miteigentümer umzulegen.

Die seitens des Klägers vor dem Amtsgericht eingereichte Anfechtungsklage verlief erfolgreich. Die Richter urteilten, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung seien ungültig, soweit sie die Einzelabrechnungen zur Verteilung der Kosten für den Umbau betreffen. Das Landgericht kam hingegen zu einer anderen Bewertung und gab der Berufung der Beklagten statt. Hiergegen reichte der Kläger vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich Revision ein.

Der BGH schloss sich der Auffassung des Amtsgerichts an. Die obersten Richter stellten fest, dass das AG die Beschlüsse aufgrund fehlender Differenzierung der Kosten in der Gesamtabrechnung zu Recht aufgehoben und dabei auf die erforderliche gesonderte Angabe der Sanierungskosten verwiesen habe. Wie der BGH befand, seien die Arbeiten am Schwimmbad als bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 22 Abs. 1 S. 1 WEG) zu werten. Die in der Rechtsprechung bisher oft strittige Frage, ob ein Kläger auf Grundlage des WEG eine Kostenbefreiung beanspruchen kann, beantwortete der BGH zustimmend. Dies gelte unabhängig davon, ob dessen Zustimmung kraft Gesetzes überhaupt erforderlich war oder nicht, befand der Bundesgerichtshof. Es komme allein darauf an, dass der Wohnungseigentümer der vorgesehenen baulichen Veränderungen nicht zugestimmt hat; dies gelte darüber hinaus ohne Rücksicht darauf, in welchem Umfang der Eigentümer durch den Umbau beeinträchtigt wird, begründet der BGH seine Entscheidung. Damit schafft der Bundesgerichtshof in einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsgesetzes weitere Rechtssicherheit, lautet das Fazit der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet monatlich über aktuelle Urteile zu wichtigen Rechtsfragen. Weitere aktuelle Entscheidungen des BGH zu den Themen Miet- und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie von Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

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Smile Eyes informiert: Ist die Altersweitsichtigkeit behandelbar?

München, 2.1.2012. Altersweitsichtigkeit betrifft früher oder später fast jeden Menschen. Doch spätestens dann, wenn die erste Lesebrille fällig wird, stellen sich viele Patienten die Frage, ob man nicht mit Hilfe einer Operation Abhilfe schaffen kann. Das Verfahren Monovision sowie Multifokallinsen stellen nach Meinung von Smile Eyes moderne Alternativen zu konventionellen Sehhilfen dar.

Altersweitsichtigkeit (Presbyopie) entsteht dadurch, dass die natürliche Augenlinse im Laufe des Lebens an Flexibilität verliert. Dadurch kann das Auge, das ähnlich wie ein Autofokus funktioniert, die näheren Entfernungen nicht mehr scharf einstellen. Betroffenen kommt es oft so vor, als sei der Arm „zu kurz“, sie brauchen daher eine Lesebrille, um Entfernungen von unter einem Meter scharf sehen zu können. Das macht sich in der Regel um das 45. Lebensjahr herum bemerkbar und schreitet in den folgenden Lebensjahren fort. Wirklich wiederherstellen kann man diese vollständige Flexibilität nicht. Es gibt jedoch verschiedene Lösungsansätze, um die Altersweitsichtigkeit zu „behandeln“. Viele davon funktionieren zurzeit jedoch noch nicht so überzeugend, dass die Ärzte der Smile Eyes Kliniken sie empfehlen könnten. Es gibt jedoch zwei Methoden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die in den Smile Eyes Kliniken zur Presbyopie-Korrektur angeboten werden: die sogenannte Monovision und die Implantation einer multifokalen Intraokularlinse.

Bei der Monovision handelt es sich um eine Laser-Technik. Bei der Monovision wird das dominante Auge, das sogenannte „Führungsauge“, perfekt auf die Ferne eingestellt und das andere Auge auf die Nähe. Das Gehirn passt sich in diesen Fällen jeweils an das Objekt an, welches der Betrachter im Moment fixiert. Die Einstellung des Führungsauges auf die Ferne ist wichtig, um das Raumgefühl und die motorischen Fähigkeiten nicht zu beeinträchtigen. Nur beim längeren Lesen, Lesen bei schwachem Licht oder zum Lesen von Kleingedrucktem wird die Lesebrille noch benötigt. Mit dem Ergebnis kommt man in der Regel sehr gut im Alltag zurecht, etwa 80 Prozent des Tages kann man ohne Sehhilfe auskommen.

Der zweite Lösungsansatz ist nach Erfahrung von Smile Eyes die multifokale Intraokularlinse. Diese Kunstlinse teilt das Licht in einen Fernpunkt (für das Sehen in der Ferne) und einen Nahpunkt (für das Sehen in der Nähe) auf. Da sich nach der Implantation die Brechweite des Auges nicht mehr verändert, bleibt der Patient lebenslang von einer Brille unabhängig. Mit dieser Linse ist es den Patienten möglich, sowohl ohne Brille zu lesen als auch in die Ferne zu schauen. Der große Vorteil der Brillenfreiheit in Ferne und Nähe wird jedoch mit einer in beiden Bereichen leicht verminderten Sehschärfe „erkauft“. Zudem treten gelegentlich unerwünschte Blendeffekte wie Kegel um Lichtquellen auf. Diese können insbesondere beim Autofahren bei Dunkelheit lästig sein, verschwinden aber in den meisten Fällen nach einer gewissen Eingewöhnungsphase wieder. Während der OP wird die Augenoberfläche mit Tropfen betäubt. Ein kleiner Schnitt am Rand der Hornhaut erlaubt den Zugang zur Linse im Auge, deren Kern dann mit Hilfe von Ultraschallwellen zerkleinert und anschließend abgesaugt wird. Im Anschluss wird die vorher exakt berechnete, künstliche Multifokallinse eingesetzt, welche die Sehschwäche ausgleicht. Die Dauer der Operation beträgt keine 10 Minuten. Schmerzen treten im Allgemeinen nicht auf, in den ersten Stunden nach der Operation ist gelegentlich ein Fremdkörpergefühl oder Augenbrennen spürbar. Zusätzlich zur lokalen Betäubung erhalten die Patienten auf Wunsch ein Beruhigungsmittel.

Ob ein Patient für eine der beiden Behandlungsarten in Frage kommt und welche Vor- und Nachteile diese individuell haben, können die Ärzte der Smile Eyes Kliniken bei der Voruntersuchung erläutern und demonstrieren. Entscheidend hierfür sind vor allem die individuellen Gegebenheiten des betroffenen Auges.

Über Smile Eyes

Die Augenärzte von Smile Eyes nehmen sich seit 1997 der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten an. Die High-Volume-Operateure von Smile Eyes blicken auf die Erfahrung von über 25.000 refraktiven Eingriffen an Standorten in München, Trier, Linz, Regensburg, Weiden und Vorarlberg zurück und behandeln mit modernsten Methoden. Das Leistungsangebot von Smile Eyes umfasst im Schwerpunkt die Verfahren Excimer-LASIK, Femto-LASIK, Lasern nach der ReLEx-Methode sowie den Bereich der Linsenchirurgie. Der TÜV Süd zeichnete die Kliniken von Smile Eyes offiziell mit dem Prüfsiegel „LASIK-TÜV“ aus.

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Smile Eyes Augenklinik

Dr. Rainer Wiltfang

Terminalstraße Mitte 18

85356 München-Flughafen

Telefon: +49 (89) 97 58 22-30

Telefax: +49 (89) 97 58 22-33


E-Mail: muenchen@smileeyes.de

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ASTRA: „Klare Sicht“ für Österreich – Rekordabsatz für HD- und 3D-Geräte

36 HD-Sender über ASTRA – Zahl gegenüber 2010 verdoppelt

  • Dreiviertelmehrheit: Drei von vier verkauften Digital-Receivern bereits Geräte für HD-Empfang
  • Verdoppelt: Zahl der über ASTRA empfangbaren, deutschsprachigen HD-Sender in Österreich steigt binnen Jahresfrist von 17 auf 36
  • Verkaufsrenner: Flachbildschirme mit Triple Tuner und 3D

Unterföhring, im Dezember 2011. Das hoch auflösende Fernsehen HDTV befindet sich auf dem besten Weg, zum neuen TV-Standard in Österreich zu avancieren. ASTRA Deutschland stellt die neuen Zahlen der GfK vor. Diesen Schluss lassen laut ASTRA die Verkaufszahlen im Vorweihnachtsgeschäft für den Monat Oktober 2011 zu, die von „GfK Retail and Technology“ ermittelt wurden.

Von insgesamt 34.519 verkauften Digital-Receivern waren 76 Prozent für den Empfang von HD-Programmen geeignet. Im Oktober 2010 lag die Quote erst bei knapp unter 60 Prozent. Der Löwenanteil der HD-Receiver entfiel mit über 23.000 Receivern auf Geräte für den Satellitenempfang. Hoch im Kurs bei österreichischen Konsumenten standen auch Flachbildschirme mit „Triple Tuner“, also Fernseher mit integrierten HD-Tunern für Satellit- und Kabelempfang sowie für DVB-T. Damit waren 27.908 von insgesamt 80.332 Flachbildschirmen ausgestattet – 37,4 Prozent. Im Oktober des Vorjahres lag diese Quote bei lediglich 13,2 Prozent. Auch die Zukunftsfähigkeit ist den Österreichern beim Fernseherkauf wichtig: Bereits 16.559 oder 20 Prozent der gekauften Geräte verfügen über 3D-taugliche Panele. Im Oktober 2010 waren es lediglich 2.040 oder etwas mehr als zwei Prozent.

Das klare Votum an der Kassa der Geschäfte für Unterhaltungselektronik geht mit einem stetig steigenden Angebot von HD-Sendern einher. Mittlerweile können Zuschauer in Österreich über ASTRA-Satelliten 36 HD-Sender empfangen – mehr als doppelt so viel wie zum Jahresanfang 2011. Neben den beiden HD-Sendern des ORF sind über ASTRA acht Sender frei empfangbar, darunter ServusTV HD und deutsche Kanäle wie Das Erste HD oder ZDF HD. Der Abo-Sender Sky bietet aktuell 16 HD-Sender an. Auch die Privatsender sind seit dem Start von „HD Austria“ im September 2011 mit zehn HD-Sendern prominent vertreten, darunter die beliebten Österreich-Sender der ProSiebenSat.1 Group SAT.1 Österreich HD, ProSieben Austria HD, kabel eins austria HD und PULS 4 HD. Die Sender der RTL Gruppe RTL HD, RTL II HD und VOX HD sind ebenfalls – noch in der deutschen Version – über das HD Austria-Paket empfangbar.

Wolfgang Elsäßer, Geschäftsführer ASTRA Deutschland: „Die Verkaufszahlen und die Entwicklung der HD-Sender zeigen deutlich, dass Österreich einer der dynamischsten Märkte für hochauflösendes Fernsehen in Europa ist. Der praktisch komplett digitalisierte Satellitenempfang in Österreich sorgt dafür, dass alle TV-Haushalte mit ASTRA-Empfang in den Genuss des besseren Fernsehens mit HDTV kommen. Digitaler Satellitenempfang bietet einfachsten Zugang zu Spitzentechnologien wie HDTV oder 3D-TV.“

Eine stets aktuelle Übersicht über die in Österreich empfangbaren Programme bietet ASTRA Deutschland unter www.astra.de in der Rubrik Sender. Weitere Informationen zu HD Austria sind unter www.hdaustria.at erhältlich, zu den hochauflösenden Programmen der ProSiebenSat.1 Group in Österreich unter www.HDinfo.at.

Über SES

SES ist ein weltweit führender Satelliten-Betreiber mit einer Flotte von 48 Satelliten. Die Gesellschaft bietet Dienstleistungen für Rundfunkanstalten, Inhalte- und Internet-Anbieter, mobile und stationäre Netzwerk-Anbieter, Geschäfts- und Regierungsorganisationen weltweit.

SES steht für langjährige Geschäftsverbindungen, hochqualitativen Service und herausragende Rundfunk- und Telekommunikations-Anwendungen. Multinationale regionale Teams stehen rund um den Globus bereit, um eng mit den Kunden zusammenzuarbeiten, um den Anforderungen nach Satelliten-Bandweite und Dienstleistungen gerecht zu werden.

SES (Euronext Paris und Luxemburger Börse: SESG) besitzt zudem Beteiligungen an Ciel in Kanada und QuetzSat in Mexiko sowie eine strategische Beteiligung an O3b Networks, einem neugegründeten Unternehmen für Satelliteninfrastruktur. Weitere Informationen: www.ses.com.

Für Rückfragen von Journalisten:

ASTRA Deutschland GmbH

Stefan Vollmer

Pressesprecher

Betastraße 1-10
Haus B
D -85774 Unterföhring

Tel. + 49 (0) 89 1896 2120

stefan.vollmer@ses-astra.com

http://www.astra.de

http://www.astra.de/6134/presse

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Smile Eyes informiert: Blendenempfindlichkeit nach Augenlaser-Behandlung

München, 20.12.2011. Nach einer Augenlaser-Operation berichten Patienten gelegentlich über eine erhöhte Blendenempfindlichkeit. Auch die Ärzte der Smile Eyes Augenkliniken kennen diese Frage im Vorfeld einer möglichen Operation. Smile Eyes beantwortet einige der wichtigsten Fragen rund um das Thema Blendungserscheinungen.

Menschen mit sehr weiten Pupillen können im Dunkeln vermehrt unter Blendungserscheinungen leiden. Hat jemand besonders große Pupillen, kann er nach einer Laserbehandlung nachts vermehrt unter sogenannten Halos leiden. Das Licht von Scheinwerfern blendet sie beispielsweise mehr als Menschen mit engeren Pupillen. Halos sind Blendungserscheinungen, „Heiligenscheine“, Streulichter, Lichthöfe um Lichtquellen. Da die Pupillenweite den Hauptgrund für eine eventuelle Blendenempfindlichkeit nach einer Augenlaser-OP darstellt, ist es im Vorfeld einer geplanten Operation besonders wichtig, die Pupillenweite im Dunkeln zu bestimmen, um diese Nebenerscheinung ausschließen zu können.

Halos waren ein Problem in den Anfängen der Laserchirurgie. Bei Verwendung von modernen Lasern, wie sie in den Smile Eyes Augenkliniken zum Einsatz kommen, stellt sich dieses Problem heute nicht mehr. Der Vorteil liegt in den größeren Behandlungszonen der heutigen Laser. Deren Durchmesser lag früher bei 4,5 mm. Wenn ein Patient im Dunkeln also z.B. 6 mm weite Pupillen hatte, schaute er am Rand durch unbehandeltes Hornhautgewebe. Somit traten vermehrt Blendungserscheinungen auf. Der Patient wurde im schlimmsten Fall sogar nachtfahruntauglich.

Heute liegt die Behandlungszone im Standard bei 6,5 mm und kann an die Pupillenweite angepasst werden. Bei zu weiten Pupillen wird gegebenenfalls von einer Laserbehandlung abgesehen.

Wenn man sich in die Hände eines erfahrenen Chirurgen begibt, können ausgeprägte, andauernde Halos nicht mehr entstehen. Die Voraussetzung ist, dass dem Chirurgen ein moderner Laser zur Verfügung steht. Der Operateur bestimmt bei Smile Eyes in einer ausführlichen Voruntersuchung die Pupillenweite im Dunkeln, die ein wichtiges Kriterium der Eignung für eine Laser- bzw. LASIK-Behandlung darstellt.

Ein weiterer Grund für eine vorübergehende Blendenempfindlichkeit können nach Erfahrung von Smile Eyes trockene Augen sein. Die Ausprägung dabei ist individuell und hängt vom jeweiligen Patienten ab. Ist die Augenoberfläche nicht optimal benetzt, also nicht regelmäßig von Tränenfilm bedeckt, treten ebenfalls Streulichteffekte auf. Jeder Patient hat nach einer Laserbehandlung vorübergehend trockene Augen. Diese bessern sich, wenn der Tränenfilm sich wieder stabilisiert. Das kann zwischen 2 Wochen und 6 Monaten dauern. Somit haben viele Patienten anfänglich Blendungserscheinungen, die sich aber innerhalb von 3-6 Monaten wieder bessern.

Weitere Informationen zu Smile Eyes sowie den Themen Augenlaser und LASIK erhalten Sie unter www.smileeyes.de.

Über Smile Eyes

Die Augenärzte von Smile Eyes nehmen sich seit 1997 der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten an. Die High-Volume-Operateure von Smile Eyes blicken auf die Erfahrung von über 25.000 refraktiven Eingriffen an Standorten in München, Trier, Linz, Regensburg, Weiden und Vorarlberg zurück und behandeln mit modernsten Methoden. Das Leistungsangebot von Smile Eyes umfasst im Schwerpunkt die Verfahren Excimer-LASIK, Femto-LASIK, Lasern nach der ReLEx-Methode sowie den Bereich der Linsenchirurgie. Der TÜV Süd zeichnete die Kliniken von Smile Eyes offiziell mit dem Prüfsiegel „LASIK-TÜV“ aus.

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Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof bestätigt Substantiierungspflicht bei Mängelrügen

München – Dezember 2011. Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof die Substantiierungspflicht in Mietrechtsfragen und konkretisiert sie. Die Richter stellten fest, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Tatsachen vorzutragen, die seinen Standpunkt schlüssig und nachvollziehbar untermauern. Der Mieter genüge seiner Darlegungspflicht durch Schilderung des konkreten Sachmangels; die Darstellung von Einzelheiten sei nicht erforderlich. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel fassen das aktuelle Urteil des BGH zusammen. Auer Witte Thiel setzen damit ihre Berichterstattung über neue Entscheidungen im Mietrecht fort.

Ein Gericht ist befugt, vom Mieter die Substantiierung von Mängelrügen heranzuziehen. Die Darlegungspflicht verlangt vom Mieter die Darstellung der konkreten Mängel und deren Folgen, auch wenn dieser zu einer Schilderung der die Gebrauchsbeeinträchtigung bewirkenden Gründe in allen Einzelheiten nicht verpflichtet ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Oktober dieses Jahres.

Im aktuellen Fall hatte der beklagte Mieter bauliche Mängel in seinem Badezimmer geltend gemacht und Mietkürzungen vorgenommen. Unter anderem erklärte der Mieter dies mit Fäkalgerüchen, die aus dem im Fliesenboden eingelassenen Badewannenabfluss austraten, sowie mit einem nach seiner Beurteilung nach „durchgerosteten und undichten“ Zuleitungsrohr zur Toilette. Für den Nachweis der Mängel berief sich der Mieter auf die Einnahme des Augenscheins sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Das zuständige Amtsgericht gab der vermieterseitig geführten Klage weitestgehend statt, wies hingegen die Räumungsklage ab. Das Landgericht verurteilte den Mieter darüber hinaus zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Beide Instanzen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Mängelrügen unzureichend substantiiert seien. Nach Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Mieter hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung auf und verwies sie zurück an das Landgericht.

Der BGH stellte in seinem Urteil zugleich eindeutig fest, dass der Mieter zur Substantiierung seiner Forderungen verpflichtet ist und im Rahmen seines Sachvortrags Tatsachen vorzubringen hat, die seinen Standpunkt als berechtigt und nachvollziehbar erscheinen lassen. Damit hält der BGH an der Substantiierungspflicht des Mieters grundsätzlich fest, auch wenn das Berufungsgericht diese Anforderung im vorliegenden Fall überspannt hat, fassen Auer Witte Thiel das aktuelle Urteil zusammen.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet an dieser Stelle regelmäßig über neue Entscheidungen im Mietrecht. Weitere Informationen zum Thema Vermieterrechte und zu aktuellen Urteilen des BGH erhalten Sie von Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

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Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

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Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

München – November 2011. Das Oberlandesgericht Braunschweig begrenzt in einem aktuellen Urteil die Gewährleistungspflichten des Vermieters. Mietminderungen seien nur dann zulässig, wenn die Beeinträchtigung die Mietsache unmittelbar betrifft und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mit Störungen hat rechnen können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (OLG Braunschweig, 1 U 68/10).

Mietkürzungen sind nur dann erlaubt, wenn die Einschränkungen die Mietsache direkt betreffen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig im Oktober dieses Jahres und beendete damit einen seit mehreren Jahren währenden Rechtsstreit. Des Weiteren stellten die Richter fest, dass eventuelle Forderungen aus der Verletzung der Gewährleistungspflicht nur dann berechtigt sind, wenn mit der betreffenden Beeinträchtigung der Mietsache nicht bereits zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietverhältnisses hat gerechnet werden können.

Ein Fall aus Göttingen liegt der aktuellen Entscheidung zugrunde. Der beklagte Mieter, ein Inhaber eines Gastronomiebetriebs, hatte die Mietzahlung reduziert und dies mit den 2009 begonnenen Bauarbeiten an der anliegenden Jakobikirche begründet, die für seinen Betrieb einen Umsatzverlust von 30 Prozent bedeutet hätten. Gegen die Mietminderung legte die Vermieterin Klage ein. Das Landgericht gab der Klage statt; die seitens des Beklagten gegen die Entscheidung gerichtete Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig scheiterte. Zur Begründung verwiesen die Richter des OLG darauf, dass eine Mietminderung nur dann zulässig sei, wenn die Störungen die Mietsache unmittelbar betreffen. Im vorliegenden Fall sei dies nicht der Fall, da der Mangel nicht der Mietsache selbst anhafte. Beeinträchtigungen des Gebrauchs der Mietsache durch mittelbar wirkende Ursachen wie etwa Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück seien zudem nur dann gewährleistungsrechtlich relevant, wenn die Möglichkeit einer derartigen Störung zu Vertragsbeginn nicht erkennbar gewesen sei. Bei Gebäuden mit älterer Bausubstanz müsse die Nachbarschaft aber grundsätzlich mit Beeinträchtigungen durch Renovierungstätigkeiten rechnen, stellte das OLG Braunschweig fest. Nur in Einzelfällen, wenn der gastronomische Betrieb unmöglich oder in erheblicher Weise eingeschränkt sei, könne das Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommen. Dass dies der Fall sei, habe der Imbissbetreiber nicht hinreichend darlegen können, fassten die Richter in ihrer Begründung zusammen.

Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel werten das Urteil als wichtige Stärkung der Vermieterrechte. Auer Witte Thiel berichten monatlich über aktuelle Urteile im Mietrecht.

Weitere Informationen zum Thema Vermieterrechte, zu aktuellen Rechtsurteilen und den Leistungen von Auer Witte Thiel erhalten Sie unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

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TELIS FINANZ AG: Serviceorientierung durch TÜV SÜD offiziell anerkannt

TELIS FINANZ AG: TÜV SÜD zeichnet Servicequalität aus

Regensburg, 20. Oktober 2011: Der TÜV SÜD hat die Servicequalität der TELIS FINANZ AG ausgezeichnet. Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Wertigkeit der Serviceleistungen. Die Verleihung des Zertifikats „TÜV SÜD-geprüfte ServiceQualität“ an das Regensburger Beratungsunternehmen ist eine weitere Bestätigung von unabhängiger Seite. Als Dienstleister für Kunden und Berater will sich die TELIS FINANZ AG auch in Zukunft nachhaltiges Wachstum durch umfassende Serviceangebote sichern.

Der TÜV SÜD erkennt das hohe Niveau der Serviceleistungen der TELIS FINANZ AG offiziell an. Nach einem intensiven Prüfprozess stand fest: Die Mitarbeiter der TELIS FINANZ AG haben den Kriterienkatalog des Prüfungskomitees voll erfüllt. Im Laufe des Jahres 2011 beobachtete der TÜV SÜD die Arbeitsprozesse verschiedener Abteilungen in der Konzernzentrale. Diese erhielten Bewertungen im Hinblick auf die Servicequalität in unterschiedlichen Bereichen.

Das positive Ergebnis des TÜV SÜD spiegelt auch die Meinung der Kunden wieder. Eine von FOCUS MONEY beim Analyse- und Beratungsunternehmen Service Value in Auftrag gegebene Studie ergab: TELIS FINANZ ist Deutschlands fairstes Finanzberatungsunternehmen. Mit dem Kundenurteil „sehr gut“ ging TELIS FINANZ in einem Ranking unter den sechs größten bankenunabhängigen Finanzdienstleistern als Testsieger hervor.

TELIS FINANZ arbeitet seit 2008 intensiv mit dem TÜV SÜD zusammen. In den Jahren 2008 bis 2010 ließ die TELIS FINANZ die Qualität der Beratung zertifizieren. 2011 überprüfte die unabhängige Institution erstmals die Servicestandards in der Konzernzentrale. Nach Abschluss der Prüfprozesse erfolgte eine Bestätigung der ausgeprägten Kundenorientierung der TELIS FINANZ AG. Für das Management ist die kontinuierliche Weiterentwicklung von Servicekultur und Serviceverständnis in allen Bereichen Voraussetzung für den Unternehmenserfolg und für zukünftiges Wachstum.

Weiterführende Informationen über die TELIS FINANZ AG erhalten Sie unter http://www.telis-finanz-informationen.de.

TELIS FINANZ – Die Unternehmensberater für den privaten Haushalt

TELIS FINANZ ist ein eigenständiges und unabhängiges Beratungsunternehmen mit Sitz in Regensburg. Über 850 Berater des Unternehmens sind deutschlandweit in allen Bereichen der Finanz- und Vermögensplanung nach dem TELIS-System® im Einsatz. Die TELIS FINANZ verwaltet für ihre Mandanten über 1.080.000 Verträge aus den Bereichen Finanzen, Vorsorge und Vermögen. In der Konzernzentrale in Regensburg unterstützen rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das anspruchsvolle Beratungskonzept. Der TÜV SÜD hat die Beratungsqualität der TELIS FINANZ AG 2008, 2009 und 2010 zertifiziert. 2011 prüfte TÜV SÜD die ServiceQualität der TELIS-Zentrale. Eine aktuelle Studie, im Auftrag von FOCUS-MONEY, hat ergeben: TELIS ist Deutschlands fairstes Finanzberatungs-unternehmen.

Kontaktdaten:

TELIS FinancialServicesHolding AG

Rainer Leidl

Leiter Marketing und Organisationsentwicklung

Ziegetsdorfer Str. 116

93051 Regensburg

Tel: +49 (0) 941/6022-890

Fax: +49 (0) 941/6022-4890

E-Mail: kommunikation@telis-finanz.de

Web: www.telis-finanz.de

http://www.telis-finanz-informationen.de

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Fechtexperte Elmar Borrmann über die bevorstehende Weltmeisterschaft und die Möglichkeiten des deutschen Teams

München, im September 2011: Er beeindruckte die TV-Zuschauer bei der Fecht-WM 1986. Heute äußert sich der Fechtweltmeister von 1983, Elmar Borrmann, im Interview über seine Nachfolger. Er spricht in einem aktuellen Interview mit der Online-Journalistin Ines Kallbach über die aktuell anstehende Fecht-Weltmeisterschaft und die deutsche Fechtwelt im Allgemeinen. Außerdem vergleicht er den Fechtsport der Vergangenheit mit dem der Gegenwart und erklärt, wie er zu seinem legendären Titel „Meister der Defensive“ kam.

Herr Elmar Borrmann, im Oktober steht mit der Fechtweltmeisterschaft in Catania, Sizilien, das in diesem Jahr wohl wichtigste Event des internationalen Fechtsports auf dem Programm. Was meinen Sie: Wie wird sich das deutsche Team auf der WM 2011 gegen die starke Konkurrenz behaupten können?

Elmar Borrmann: Ich denke, die deutschen Fechter sind derzeit gut aufgestellt und haben im Herrenflorett, im Damendegen und im Herrendegen mit dem aktuellen Europameister Jörg Fiedler gute Medaillenchancen. Auch Britta Heidmann, sowie Peter Joppich gehören seit Jahren zu den Besten der Besten.

Sie waren Fechtweltmeister im Einzel 1983, gewannen 1984 und 1992 olympische Goldmedaillen. Viele fragen sich: Welche sportlichen Triumphe waren für Elmar Borrmann eigentlich ganz persönlich die wichtigsten?

Elmar Borrmann: Der Traum eines jeden Leistungssportlers ist es, einmal in seiner Disziplin Weltmeister oder Olympiasieger zu werden. Daher sind mein WM-Titel 1983 in Wien und der Gewinn der Goldmedaillen bei den olympischen Spielen in Los Angeles und Barcelona mit der Degenmannschaft meine größten Erfolge.

Viele Sportinteressierte erinnern sich noch an das dramatische mehrstündige Finale der WM 1986. Sie setzten sich damals mit 5:0 gegen Sergej Krawtschuk aus der UdSSR durch und sicherten der deutschen Mannschaft den dritten Titelgewinn in Folge. Wie bewerten Sie die Ereignisse heute, 25 Jahre später?

Elmar Borrmann: Das war ein dramatischer Wettkampf, an den ich immer gerne zurückdenke. Mein Mannschaftskamerad Volker Fischer hatte die Sache in der Hand. Mit einem Sieg gegen seinen russischen Gegner hätte er alles klar machen können. Ich wusste: verliert er, würde die Entscheidung im letzten Kampf entschieden. Volker Fischer ging schnell in Führung, führte 4:1 - noch ein Treffer und wir sind Weltmeister. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon meine Fechtjacke ausgezogen. Nun passierte das Unfassbare: Der Russe glich aus und gewann den Kampf noch mit 5:4! Nun lag es bei mir, für die Mannschaft und mich, den Titel zu holen. Ich war sehr konzentriert und siegessicher. Ich gewann schließlich mit 5:0.

Bei vielen Sportkommentatoren galten Sie in der 80er Jahren als „Meister der Defensive“. Wie kam es zu diesem Titel?

Elmar Borrmann: Ich hatte Momente in meiner Fechtlaufbahn, bei denen ich lange zuwartete und dann im richtigen Augenblick den entscheidenden Treffer setzte. Das brachte mir dieses Image ein.

Ihr ehemaliger Teamkamerad Volker Fischer bewertet die aktuelle Fechterszene kritisch. Ein Erfolgsteam wie damals sei heute nicht mehr denkbar, es fehle an der Bereitschaft zu hartem Training. Wie bewerten Sie die deutsche Fechtwelt? Und welchen Rat würden Sie jungen Fechttalenten mit auf den Weg geben?

Elmar Borrmann: Im Gegensatz zu heute waren wir damals bereit, den Sport in den absoluten Mittelpunkt unseres Lebens zu stellen. Heute wollen die Menschen diese Eindimensionalität in diesem hohen Maße nicht mehr zulassen. Ausnahmen gibt es aber auch heute: Zum Beispiel Peter Joppich, unser viermaliger Weltmeister.

In welcher Form sind Sie dem Fechtsport verbunden geblieben? Schauen Sie zum Beispiel im Fechtzentrum Tauberbischofsheim ab und zu vorbei?

Elmar Borrmann: Leider bin ich heute beruflich sehr eingespannt und lebe auch nicht mehr in Tauberbischofsheim. Daher ist mein Kontakt eher selten, aber ich beobachte die Szene nach wie vor.

Thomas Gerull, Arnd Schmitt und natürlich Sie, Elmar Borrmann: Die prominenten Olympia-Fechter von einst, waren auch nach dem Ende ihrer sportlichen Karriere erfolgreich. Lehrt der Fechtsport Tugenden, auf die es auch im Berufsleben ankommt – zum Beispiel Disziplin und Selbstbeherrschung?

Elmar Borrmann: In jedem Fall. Man hat gelernt, sich Ziele zu setzen und für deren Erreichung alles zu tun. Um im Leben erfolgreich zu sein, gelten die gleichen Regeln wie im Sport.

Herr Elmar Borrmann, wir danken Ihnen für das Interview.

Über Elmar Borrmann

Der mehrfache Fechtweltmeister und Olympiasieger Elmar Borrmann zählt zu den erfolgreichsten deutschen Fechtern der vergangenen Jahrzehnte. Elmar Borrmann lebt heute im Großraum München.

Über Ines Kallbach:

Online-Journalistin. Schreibt seit 2008 im Internet über die Bereiche Sport und Lifestyle.

Kontakt

B+K GmbH & Co. KG

Prinzregentenstraße 95

81677 München

Tel.: 089 38 47 60 10

E-Mail: elmarborrmann@yahoo.de

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