Archive für die Kategorie 'Bayern'


ASTRA: „Klare Sicht“ für Österreich – Rekordabsatz für HD- und 3D-Geräte

36 HD-Sender über ASTRA – Zahl gegenüber 2010 verdoppelt

  • Dreiviertelmehrheit: Drei von vier verkauften Digital-Receivern bereits Geräte für HD-Empfang
  • Verdoppelt: Zahl der über ASTRA empfangbaren, deutschsprachigen HD-Sender in Österreich steigt binnen Jahresfrist von 17 auf 36
  • Verkaufsrenner: Flachbildschirme mit Triple Tuner und 3D

Unterföhring, im Dezember 2011. Das hoch auflösende Fernsehen HDTV befindet sich auf dem besten Weg, zum neuen TV-Standard in Österreich zu avancieren. ASTRA Deutschland stellt die neuen Zahlen der GfK vor. Diesen Schluss lassen laut ASTRA die Verkaufszahlen im Vorweihnachtsgeschäft für den Monat Oktober 2011 zu, die von „GfK Retail and Technology“ ermittelt wurden.

Von insgesamt 34.519 verkauften Digital-Receivern waren 76 Prozent für den Empfang von HD-Programmen geeignet. Im Oktober 2010 lag die Quote erst bei knapp unter 60 Prozent. Der Löwenanteil der HD-Receiver entfiel mit über 23.000 Receivern auf Geräte für den Satellitenempfang. Hoch im Kurs bei österreichischen Konsumenten standen auch Flachbildschirme mit „Triple Tuner“, also Fernseher mit integrierten HD-Tunern für Satellit- und Kabelempfang sowie für DVB-T. Damit waren 27.908 von insgesamt 80.332 Flachbildschirmen ausgestattet – 37,4 Prozent. Im Oktober des Vorjahres lag diese Quote bei lediglich 13,2 Prozent. Auch die Zukunftsfähigkeit ist den Österreichern beim Fernseherkauf wichtig: Bereits 16.559 oder 20 Prozent der gekauften Geräte verfügen über 3D-taugliche Panele. Im Oktober 2010 waren es lediglich 2.040 oder etwas mehr als zwei Prozent.

Das klare Votum an der Kassa der Geschäfte für Unterhaltungselektronik geht mit einem stetig steigenden Angebot von HD-Sendern einher. Mittlerweile können Zuschauer in Österreich über ASTRA-Satelliten 36 HD-Sender empfangen – mehr als doppelt so viel wie zum Jahresanfang 2011. Neben den beiden HD-Sendern des ORF sind über ASTRA acht Sender frei empfangbar, darunter ServusTV HD und deutsche Kanäle wie Das Erste HD oder ZDF HD. Der Abo-Sender Sky bietet aktuell 16 HD-Sender an. Auch die Privatsender sind seit dem Start von „HD Austria“ im September 2011 mit zehn HD-Sendern prominent vertreten, darunter die beliebten Österreich-Sender der ProSiebenSat.1 Group SAT.1 Österreich HD, ProSieben Austria HD, kabel eins austria HD und PULS 4 HD. Die Sender der RTL Gruppe RTL HD, RTL II HD und VOX HD sind ebenfalls – noch in der deutschen Version – über das HD Austria-Paket empfangbar.

Wolfgang Elsäßer, Geschäftsführer ASTRA Deutschland: „Die Verkaufszahlen und die Entwicklung der HD-Sender zeigen deutlich, dass Österreich einer der dynamischsten Märkte für hochauflösendes Fernsehen in Europa ist. Der praktisch komplett digitalisierte Satellitenempfang in Österreich sorgt dafür, dass alle TV-Haushalte mit ASTRA-Empfang in den Genuss des besseren Fernsehens mit HDTV kommen. Digitaler Satellitenempfang bietet einfachsten Zugang zu Spitzentechnologien wie HDTV oder 3D-TV.“

Eine stets aktuelle Übersicht über die in Österreich empfangbaren Programme bietet ASTRA Deutschland unter www.astra.de in der Rubrik Sender. Weitere Informationen zu HD Austria sind unter www.hdaustria.at erhältlich, zu den hochauflösenden Programmen der ProSiebenSat.1 Group in Österreich unter www.HDinfo.at.

Über SES

SES ist ein weltweit führender Satelliten-Betreiber mit einer Flotte von 48 Satelliten. Die Gesellschaft bietet Dienstleistungen für Rundfunkanstalten, Inhalte- und Internet-Anbieter, mobile und stationäre Netzwerk-Anbieter, Geschäfts- und Regierungsorganisationen weltweit.

SES steht für langjährige Geschäftsverbindungen, hochqualitativen Service und herausragende Rundfunk- und Telekommunikations-Anwendungen. Multinationale regionale Teams stehen rund um den Globus bereit, um eng mit den Kunden zusammenzuarbeiten, um den Anforderungen nach Satelliten-Bandweite und Dienstleistungen gerecht zu werden.

SES (Euronext Paris und Luxemburger Börse: SESG) besitzt zudem Beteiligungen an Ciel in Kanada und QuetzSat in Mexiko sowie eine strategische Beteiligung an O3b Networks, einem neugegründeten Unternehmen für Satelliteninfrastruktur. Weitere Informationen: www.ses.com.

Für Rückfragen von Journalisten:

ASTRA Deutschland GmbH

Stefan Vollmer

Pressesprecher

Betastraße 1-10
Haus B
D -85774 Unterföhring

Tel. + 49 (0) 89 1896 2120

stefan.vollmer@ses-astra.com

http://www.astra.de

http://www.astra.de/6134/presse

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Smile Eyes informiert: Blendenempfindlichkeit nach Augenlaser-Behandlung

München, 20.12.2011. Nach einer Augenlaser-Operation berichten Patienten gelegentlich über eine erhöhte Blendenempfindlichkeit. Auch die Ärzte der Smile Eyes Augenkliniken kennen diese Frage im Vorfeld einer möglichen Operation. Smile Eyes beantwortet einige der wichtigsten Fragen rund um das Thema Blendungserscheinungen.

Menschen mit sehr weiten Pupillen können im Dunkeln vermehrt unter Blendungserscheinungen leiden. Hat jemand besonders große Pupillen, kann er nach einer Laserbehandlung nachts vermehrt unter sogenannten Halos leiden. Das Licht von Scheinwerfern blendet sie beispielsweise mehr als Menschen mit engeren Pupillen. Halos sind Blendungserscheinungen, „Heiligenscheine“, Streulichter, Lichthöfe um Lichtquellen. Da die Pupillenweite den Hauptgrund für eine eventuelle Blendenempfindlichkeit nach einer Augenlaser-OP darstellt, ist es im Vorfeld einer geplanten Operation besonders wichtig, die Pupillenweite im Dunkeln zu bestimmen, um diese Nebenerscheinung ausschließen zu können.

Halos waren ein Problem in den Anfängen der Laserchirurgie. Bei Verwendung von modernen Lasern, wie sie in den Smile Eyes Augenkliniken zum Einsatz kommen, stellt sich dieses Problem heute nicht mehr. Der Vorteil liegt in den größeren Behandlungszonen der heutigen Laser. Deren Durchmesser lag früher bei 4,5 mm. Wenn ein Patient im Dunkeln also z.B. 6 mm weite Pupillen hatte, schaute er am Rand durch unbehandeltes Hornhautgewebe. Somit traten vermehrt Blendungserscheinungen auf. Der Patient wurde im schlimmsten Fall sogar nachtfahruntauglich.

Heute liegt die Behandlungszone im Standard bei 6,5 mm und kann an die Pupillenweite angepasst werden. Bei zu weiten Pupillen wird gegebenenfalls von einer Laserbehandlung abgesehen.

Wenn man sich in die Hände eines erfahrenen Chirurgen begibt, können ausgeprägte, andauernde Halos nicht mehr entstehen. Die Voraussetzung ist, dass dem Chirurgen ein moderner Laser zur Verfügung steht. Der Operateur bestimmt bei Smile Eyes in einer ausführlichen Voruntersuchung die Pupillenweite im Dunkeln, die ein wichtiges Kriterium der Eignung für eine Laser- bzw. LASIK-Behandlung darstellt.

Ein weiterer Grund für eine vorübergehende Blendenempfindlichkeit können nach Erfahrung von Smile Eyes trockene Augen sein. Die Ausprägung dabei ist individuell und hängt vom jeweiligen Patienten ab. Ist die Augenoberfläche nicht optimal benetzt, also nicht regelmäßig von Tränenfilm bedeckt, treten ebenfalls Streulichteffekte auf. Jeder Patient hat nach einer Laserbehandlung vorübergehend trockene Augen. Diese bessern sich, wenn der Tränenfilm sich wieder stabilisiert. Das kann zwischen 2 Wochen und 6 Monaten dauern. Somit haben viele Patienten anfänglich Blendungserscheinungen, die sich aber innerhalb von 3-6 Monaten wieder bessern.

Weitere Informationen zu Smile Eyes sowie den Themen Augenlaser und LASIK erhalten Sie unter www.smileeyes.de.

Über Smile Eyes

Die Augenärzte von Smile Eyes nehmen sich seit 1997 der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten an. Die High-Volume-Operateure von Smile Eyes blicken auf die Erfahrung von über 25.000 refraktiven Eingriffen an Standorten in München, Trier, Linz, Regensburg, Weiden und Vorarlberg zurück und behandeln mit modernsten Methoden. Das Leistungsangebot von Smile Eyes umfasst im Schwerpunkt die Verfahren Excimer-LASIK, Femto-LASIK, Lasern nach der ReLEx-Methode sowie den Bereich der Linsenchirurgie. Der TÜV Süd zeichnete die Kliniken von Smile Eyes offiziell mit dem Prüfsiegel „LASIK-TÜV“ aus.

Kontakt

Smile Eyes Augenklinik

Dr. Rainer Wiltfang

Terminalstraße Mitte 18

85356 München-Flughafen

Telefon: +49 (89) 97 58 22-30

Telefax: +49 (89) 97 58 22-33


E-Mail: muenchen@smileeyes.de

Internet: http://www.smileeyes.de

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Auer Witte Thiel: Bundesgerichtshof bestätigt Substantiierungspflicht bei Mängelrügen

München – Dezember 2011. Mit einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof die Substantiierungspflicht in Mietrechtsfragen und konkretisiert sie. Die Richter stellten fest, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, Tatsachen vorzutragen, die seinen Standpunkt schlüssig und nachvollziehbar untermauern. Der Mieter genüge seiner Darlegungspflicht durch Schilderung des konkreten Sachmangels; die Darstellung von Einzelheiten sei nicht erforderlich. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel fassen das aktuelle Urteil des BGH zusammen. Auer Witte Thiel setzen damit ihre Berichterstattung über neue Entscheidungen im Mietrecht fort.

Ein Gericht ist befugt, vom Mieter die Substantiierung von Mängelrügen heranzuziehen. Die Darlegungspflicht verlangt vom Mieter die Darstellung der konkreten Mängel und deren Folgen, auch wenn dieser zu einer Schilderung der die Gebrauchsbeeinträchtigung bewirkenden Gründe in allen Einzelheiten nicht verpflichtet ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Oktober dieses Jahres.

Im aktuellen Fall hatte der beklagte Mieter bauliche Mängel in seinem Badezimmer geltend gemacht und Mietkürzungen vorgenommen. Unter anderem erklärte der Mieter dies mit Fäkalgerüchen, die aus dem im Fliesenboden eingelassenen Badewannenabfluss austraten, sowie mit einem nach seiner Beurteilung nach „durchgerosteten und undichten“ Zuleitungsrohr zur Toilette. Für den Nachweis der Mängel berief sich der Mieter auf die Einnahme des Augenscheins sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Das zuständige Amtsgericht gab der vermieterseitig geführten Klage weitestgehend statt, wies hingegen die Räumungsklage ab. Das Landgericht verurteilte den Mieter darüber hinaus zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Beide Instanzen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Mängelrügen unzureichend substantiiert seien. Nach Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Mieter hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung auf und verwies sie zurück an das Landgericht.

Der BGH stellte in seinem Urteil zugleich eindeutig fest, dass der Mieter zur Substantiierung seiner Forderungen verpflichtet ist und im Rahmen seines Sachvortrags Tatsachen vorzubringen hat, die seinen Standpunkt als berechtigt und nachvollziehbar erscheinen lassen. Damit hält der BGH an der Substantiierungspflicht des Mieters grundsätzlich fest, auch wenn das Berufungsgericht diese Anforderung im vorliegenden Fall überspannt hat, fassen Auer Witte Thiel das aktuelle Urteil zusammen.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel berichtet an dieser Stelle regelmäßig über neue Entscheidungen im Mietrecht. Weitere Informationen zum Thema Vermieterrechte und zu aktuellen Urteilen des BGH erhalten Sie von Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Über Auer Witte Thiel

Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

Kontakt

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Tobias Steiner

Bayerstraße 27

80335 München

Telefon: 089.59 98 97 60

Telefax: 089.550 38 71

E-Mail: kontakt@auerwittethiel.de

Web: http://www.auerwittethiel.de

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Auer Witte Thiel: Renovierungslärm begründet nur in Einzelfällen Mietminderung

München – November 2011. Das Oberlandesgericht Braunschweig begrenzt in einem aktuellen Urteil die Gewährleistungspflichten des Vermieters. Mietminderungen seien nur dann zulässig, wenn die Beeinträchtigung die Mietsache unmittelbar betrifft und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht mit Störungen hat rechnen können. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil (OLG Braunschweig, 1 U 68/10).

Mietkürzungen sind nur dann erlaubt, wenn die Einschränkungen die Mietsache direkt betreffen. Dies entschied das Oberlandesgericht Braunschweig im Oktober dieses Jahres und beendete damit einen seit mehreren Jahren währenden Rechtsstreit. Des Weiteren stellten die Richter fest, dass eventuelle Forderungen aus der Verletzung der Gewährleistungspflicht nur dann berechtigt sind, wenn mit der betreffenden Beeinträchtigung der Mietsache nicht bereits zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietverhältnisses hat gerechnet werden können.

Ein Fall aus Göttingen liegt der aktuellen Entscheidung zugrunde. Der beklagte Mieter, ein Inhaber eines Gastronomiebetriebs, hatte die Mietzahlung reduziert und dies mit den 2009 begonnenen Bauarbeiten an der anliegenden Jakobikirche begründet, die für seinen Betrieb einen Umsatzverlust von 30 Prozent bedeutet hätten. Gegen die Mietminderung legte die Vermieterin Klage ein. Das Landgericht gab der Klage statt; die seitens des Beklagten gegen die Entscheidung gerichtete Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig scheiterte. Zur Begründung verwiesen die Richter des OLG darauf, dass eine Mietminderung nur dann zulässig sei, wenn die Störungen die Mietsache unmittelbar betreffen. Im vorliegenden Fall sei dies nicht der Fall, da der Mangel nicht der Mietsache selbst anhafte. Beeinträchtigungen des Gebrauchs der Mietsache durch mittelbar wirkende Ursachen wie etwa Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück seien zudem nur dann gewährleistungsrechtlich relevant, wenn die Möglichkeit einer derartigen Störung zu Vertragsbeginn nicht erkennbar gewesen sei. Bei Gebäuden mit älterer Bausubstanz müsse die Nachbarschaft aber grundsätzlich mit Beeinträchtigungen durch Renovierungstätigkeiten rechnen, stellte das OLG Braunschweig fest. Nur in Einzelfällen, wenn der gastronomische Betrieb unmöglich oder in erheblicher Weise eingeschränkt sei, könne das Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommen. Dass dies der Fall sei, habe der Imbissbetreiber nicht hinreichend darlegen können, fassten die Richter in ihrer Begründung zusammen.

Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel werten das Urteil als wichtige Stärkung der Vermieterrechte. Auer Witte Thiel berichten monatlich über aktuelle Urteile im Mietrecht.

Weitere Informationen zum Thema Vermieterrechte, zu aktuellen Rechtsurteilen und den Leistungen von Auer Witte Thiel erhalten Sie unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Über Auer Witte Thiel

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TELIS FINANZ AG: Serviceorientierung durch TÜV SÜD offiziell anerkannt

TELIS FINANZ AG: TÜV SÜD zeichnet Servicequalität aus

Regensburg, 20. Oktober 2011: Der TÜV SÜD hat die Servicequalität der TELIS FINANZ AG ausgezeichnet. Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Wertigkeit der Serviceleistungen. Die Verleihung des Zertifikats „TÜV SÜD-geprüfte ServiceQualität“ an das Regensburger Beratungsunternehmen ist eine weitere Bestätigung von unabhängiger Seite. Als Dienstleister für Kunden und Berater will sich die TELIS FINANZ AG auch in Zukunft nachhaltiges Wachstum durch umfassende Serviceangebote sichern.

Der TÜV SÜD erkennt das hohe Niveau der Serviceleistungen der TELIS FINANZ AG offiziell an. Nach einem intensiven Prüfprozess stand fest: Die Mitarbeiter der TELIS FINANZ AG haben den Kriterienkatalog des Prüfungskomitees voll erfüllt. Im Laufe des Jahres 2011 beobachtete der TÜV SÜD die Arbeitsprozesse verschiedener Abteilungen in der Konzernzentrale. Diese erhielten Bewertungen im Hinblick auf die Servicequalität in unterschiedlichen Bereichen.

Das positive Ergebnis des TÜV SÜD spiegelt auch die Meinung der Kunden wieder. Eine von FOCUS MONEY beim Analyse- und Beratungsunternehmen Service Value in Auftrag gegebene Studie ergab: TELIS FINANZ ist Deutschlands fairstes Finanzberatungsunternehmen. Mit dem Kundenurteil „sehr gut“ ging TELIS FINANZ in einem Ranking unter den sechs größten bankenunabhängigen Finanzdienstleistern als Testsieger hervor.

TELIS FINANZ arbeitet seit 2008 intensiv mit dem TÜV SÜD zusammen. In den Jahren 2008 bis 2010 ließ die TELIS FINANZ die Qualität der Beratung zertifizieren. 2011 überprüfte die unabhängige Institution erstmals die Servicestandards in der Konzernzentrale. Nach Abschluss der Prüfprozesse erfolgte eine Bestätigung der ausgeprägten Kundenorientierung der TELIS FINANZ AG. Für das Management ist die kontinuierliche Weiterentwicklung von Servicekultur und Serviceverständnis in allen Bereichen Voraussetzung für den Unternehmenserfolg und für zukünftiges Wachstum.

Weiterführende Informationen über die TELIS FINANZ AG erhalten Sie unter http://www.telis-finanz-informationen.de.

TELIS FINANZ – Die Unternehmensberater für den privaten Haushalt

TELIS FINANZ ist ein eigenständiges und unabhängiges Beratungsunternehmen mit Sitz in Regensburg. Über 850 Berater des Unternehmens sind deutschlandweit in allen Bereichen der Finanz- und Vermögensplanung nach dem TELIS-System® im Einsatz. Die TELIS FINANZ verwaltet für ihre Mandanten über 1.080.000 Verträge aus den Bereichen Finanzen, Vorsorge und Vermögen. In der Konzernzentrale in Regensburg unterstützen rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das anspruchsvolle Beratungskonzept. Der TÜV SÜD hat die Beratungsqualität der TELIS FINANZ AG 2008, 2009 und 2010 zertifiziert. 2011 prüfte TÜV SÜD die ServiceQualität der TELIS-Zentrale. Eine aktuelle Studie, im Auftrag von FOCUS-MONEY, hat ergeben: TELIS ist Deutschlands fairstes Finanzberatungs-unternehmen.

Kontaktdaten:

TELIS FinancialServicesHolding AG

Rainer Leidl

Leiter Marketing und Organisationsentwicklung

Ziegetsdorfer Str. 116

93051 Regensburg

Tel: +49 (0) 941/6022-890

Fax: +49 (0) 941/6022-4890

E-Mail: kommunikation@telis-finanz.de

Web: www.telis-finanz.de

http://www.telis-finanz-informationen.de

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Fechtexperte Elmar Borrmann über die bevorstehende Weltmeisterschaft und die Möglichkeiten des deutschen Teams

München, im September 2011: Er beeindruckte die TV-Zuschauer bei der Fecht-WM 1986. Heute äußert sich der Fechtweltmeister von 1983, Elmar Borrmann, im Interview über seine Nachfolger. Er spricht in einem aktuellen Interview mit der Online-Journalistin Ines Kallbach über die aktuell anstehende Fecht-Weltmeisterschaft und die deutsche Fechtwelt im Allgemeinen. Außerdem vergleicht er den Fechtsport der Vergangenheit mit dem der Gegenwart und erklärt, wie er zu seinem legendären Titel „Meister der Defensive“ kam.

Herr Elmar Borrmann, im Oktober steht mit der Fechtweltmeisterschaft in Catania, Sizilien, das in diesem Jahr wohl wichtigste Event des internationalen Fechtsports auf dem Programm. Was meinen Sie: Wie wird sich das deutsche Team auf der WM 2011 gegen die starke Konkurrenz behaupten können?

Elmar Borrmann: Ich denke, die deutschen Fechter sind derzeit gut aufgestellt und haben im Herrenflorett, im Damendegen und im Herrendegen mit dem aktuellen Europameister Jörg Fiedler gute Medaillenchancen. Auch Britta Heidmann, sowie Peter Joppich gehören seit Jahren zu den Besten der Besten.

Sie waren Fechtweltmeister im Einzel 1983, gewannen 1984 und 1992 olympische Goldmedaillen. Viele fragen sich: Welche sportlichen Triumphe waren für Elmar Borrmann eigentlich ganz persönlich die wichtigsten?

Elmar Borrmann: Der Traum eines jeden Leistungssportlers ist es, einmal in seiner Disziplin Weltmeister oder Olympiasieger zu werden. Daher sind mein WM-Titel 1983 in Wien und der Gewinn der Goldmedaillen bei den olympischen Spielen in Los Angeles und Barcelona mit der Degenmannschaft meine größten Erfolge.

Viele Sportinteressierte erinnern sich noch an das dramatische mehrstündige Finale der WM 1986. Sie setzten sich damals mit 5:0 gegen Sergej Krawtschuk aus der UdSSR durch und sicherten der deutschen Mannschaft den dritten Titelgewinn in Folge. Wie bewerten Sie die Ereignisse heute, 25 Jahre später?

Elmar Borrmann: Das war ein dramatischer Wettkampf, an den ich immer gerne zurückdenke. Mein Mannschaftskamerad Volker Fischer hatte die Sache in der Hand. Mit einem Sieg gegen seinen russischen Gegner hätte er alles klar machen können. Ich wusste: verliert er, würde die Entscheidung im letzten Kampf entschieden. Volker Fischer ging schnell in Führung, führte 4:1 - noch ein Treffer und wir sind Weltmeister. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon meine Fechtjacke ausgezogen. Nun passierte das Unfassbare: Der Russe glich aus und gewann den Kampf noch mit 5:4! Nun lag es bei mir, für die Mannschaft und mich, den Titel zu holen. Ich war sehr konzentriert und siegessicher. Ich gewann schließlich mit 5:0.

Bei vielen Sportkommentatoren galten Sie in der 80er Jahren als „Meister der Defensive“. Wie kam es zu diesem Titel?

Elmar Borrmann: Ich hatte Momente in meiner Fechtlaufbahn, bei denen ich lange zuwartete und dann im richtigen Augenblick den entscheidenden Treffer setzte. Das brachte mir dieses Image ein.

Ihr ehemaliger Teamkamerad Volker Fischer bewertet die aktuelle Fechterszene kritisch. Ein Erfolgsteam wie damals sei heute nicht mehr denkbar, es fehle an der Bereitschaft zu hartem Training. Wie bewerten Sie die deutsche Fechtwelt? Und welchen Rat würden Sie jungen Fechttalenten mit auf den Weg geben?

Elmar Borrmann: Im Gegensatz zu heute waren wir damals bereit, den Sport in den absoluten Mittelpunkt unseres Lebens zu stellen. Heute wollen die Menschen diese Eindimensionalität in diesem hohen Maße nicht mehr zulassen. Ausnahmen gibt es aber auch heute: Zum Beispiel Peter Joppich, unser viermaliger Weltmeister.

In welcher Form sind Sie dem Fechtsport verbunden geblieben? Schauen Sie zum Beispiel im Fechtzentrum Tauberbischofsheim ab und zu vorbei?

Elmar Borrmann: Leider bin ich heute beruflich sehr eingespannt und lebe auch nicht mehr in Tauberbischofsheim. Daher ist mein Kontakt eher selten, aber ich beobachte die Szene nach wie vor.

Thomas Gerull, Arnd Schmitt und natürlich Sie, Elmar Borrmann: Die prominenten Olympia-Fechter von einst, waren auch nach dem Ende ihrer sportlichen Karriere erfolgreich. Lehrt der Fechtsport Tugenden, auf die es auch im Berufsleben ankommt – zum Beispiel Disziplin und Selbstbeherrschung?

Elmar Borrmann: In jedem Fall. Man hat gelernt, sich Ziele zu setzen und für deren Erreichung alles zu tun. Um im Leben erfolgreich zu sein, gelten die gleichen Regeln wie im Sport.

Herr Elmar Borrmann, wir danken Ihnen für das Interview.

Über Elmar Borrmann

Der mehrfache Fechtweltmeister und Olympiasieger Elmar Borrmann zählt zu den erfolgreichsten deutschen Fechtern der vergangenen Jahrzehnte. Elmar Borrmann lebt heute im Großraum München.

Über Ines Kallbach:

Online-Journalistin. Schreibt seit 2008 im Internet über die Bereiche Sport und Lifestyle.

Kontakt

B+K GmbH & Co. KG

Prinzregentenstraße 95

81677 München

Tel.: 089 38 47 60 10

E-Mail: elmarborrmann@yahoo.de

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Auer Witte Thiel informiert: Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam

Auer Witte Thiel berichtet über neues Urteil des BGH zu Betriebskosten

München – August 2011. Der BGH präzisiert die bestehenden Regelungen zur Betriebskostenabrechnung. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Abrechnung auch im Falle formeller Mängel ihre Gültigkeit behält und der Mieter die Nebenkostennachzahlungen leisten muss. Damit hebt der BGH anderslautende Entscheidungen des Amts- und Landgerichts auf und beendet einen seit 2006 währenden Rechtsstreit. Die Kanzlei Auer Witte Thiel aus München berichtet über das Urteil.

Einzelne formelle Mängel in der Betriebskostenrechnung führen nicht zur Unwirksamkeit der Nachzahlungsforderungen an einen Mieter. Unter anderem bleibt eine Betriebskostenabrechnung auch bei zu hoch oder zu niedrig angesetzten Vorauszahlungen bzw. bei angesetzten Soll- statt Ist-Zahlungen rechtsgültig. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung fest und zog damit den Schlussstrich unter einen seit 2006 andauernden Rechtsstreit.

Im vorliegenden Fall klagte die Vermieterin auf Nachzahlung von 1.247 Euro nebst Zinsen. Der Betrag setzte sich aus den im Abrechnungsjahr 2005 angefallenen Heiz- und Wasserkosten sowie weiteren Nebenkosten zusammen, die sich auf 2.272 Euro beliefen, von denen aber geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 1.025 Euro abzuziehen waren. Das Landgericht wies die Klage der Vermieterin wegen formeller Mängel ab.

Doch nach Ansicht des BGH muss der Mieter seiner Zahlungspflicht trotz mangelhafter Betriebskostenabrechnungen nachkommen. Das zuständige Landgericht verkenne, dass inhaltliche und formelle Mängel die Nachvollziehbarkeit der Rechnung nicht in jedem Fall beeinträchtigten; das LG überspanne daher die Anforderungen, die an eine Abrechnung zu stellen seien. Darüber hinaus stellten die Bundesrichter fest, dass formelle Mängel, die einzelne Kostenpositionen betreffen, dann die Rechtswirksamkeit der Abrechnung unbeeinträchtigt lassen, wenn der Mieter sie klar aus der Aufstellung herauslesen kann. Ebenfalls widersprach der BGH der Entscheidung des LG, das geurteilt hatte, die Berechnungen der Vorauszahlungen seien nicht nachvollziehbar und die Abrechnung sei entsprechend aus formellen Gründen unwirksam. Auf diese Nachvollziehbarkeit komme es nicht an, so der Bundesgerichtshof. Es handle sich nur um materielle Fehler, die keine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen rechtfertigten. Die nicht abzurechnenden, aber im Dokument angegebenen Kosten seien zwar ein inhaltlicher Mangel, die Betriebskostenabrechnung behalte aber dennoch ihre Wirksamkeit, befand der BGH.

Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel bewerten die aktuelle Entscheidung als wichtige Stärkung der Rechtsposition der Vermieter und Eigentümer. Auer Witte Thiel berichten an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle juristische Entscheidungen im Mietrecht.

Weitere Informationen zu Auer Witte Thiel und aktuellen Urteilen im Mietrecht erhalten Sie hier unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.

Über Auer Witte Thiel

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Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Tobias Steiner

Bayerstraße 27

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NÜRNBERGER: Zum 8. Mal Bestnote für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Nürnberg, im August 2011. Franke & Bornberg zeichnen die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG erneut mit der Bestnote für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aus. Als einziger Versicherer erhält die NÜRNBERGER damit bereits zum achten Mal in Folge von der renommierten Ratingagentur die Top-Bewertung FFF („hervorragend“) für den Produktbereich Berufsunfähigkeit (BU).

Franke & Bornberg erteilen der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung erneut die Höchstnote. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Noten für die drei Teilbereiche „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“, „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ und „Stabilität des BU-Geschäfts“. Um die Erfüllung der Kriterien vollständig beurteilen zu können, führte Franke & Bornberg direkt vor Ort Interviews und Stichproben durch, prüfte die Arbeitsabläufe der NÜRNBERGER Versicherung und analysierte Daten aus dem Vertragsbestand sowie aus Leistungsfällen. Die NÜRNBERGER erhielt in jedem der Bereiche für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung das begehrte FFF-Rating.

Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung überzeugte die Prüfer gleich in mehreren Punkten. Im Bewertungsgebiet „Stabilität des BU-Geschäfts“ besitzt die NÜRNBERGER nach Ansicht der Ratinggesellschaft „ausgezeichnete Voraussetzungen, die Bestände und Tarife stabil zu führen“. Hinsichtlich der „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ hebt Franke & Bornberg die hohe Annahmequote der eingereichten Anträge hervor und bescheinigt der NÜRNBERGER eine hervorragende Qualität beim Bearbeiten der Anträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die ausgeprägte Kundenorientierung in der Leistungsregulierung spiegelt sich in den schnellen Bearbeitungszeiten im Bereich Berufsunfähigkeit wider.

Weiterführende Informationen zur NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter http://www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de.

Über die NÜRNBERGER Versicherung

Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört mit einem Umsatz von
über 4,5 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2010 und bundesweit 28.000
Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen
Versicherer. Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe ist großer
Personen- und Sachversicherer sowie Partner mittelständischer Betriebe
und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen
Entwicklungen unter anderem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung
hat sich die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe einen ausgezeichneten
Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.
 
Kontakt
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit
Roland Schulz
 
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg  
Tel. 0911 531-4593
Fax 0911 814593
E-Mail: presse@nuernberger.de
Internet: http://www.nuernberger.de

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Smile Eyes: Vorderkammerlinsen – die Alternative zur LASIK

Smile Eyes informiert über Chancen und Möglichkeiten der Intraokularlinsen

München – August 2011. Was tun, wenn eine LASIK-OP nicht in Frage kommt? In diesem Fall kann die Implantierung einer Vorderkammerlinse für fehlsichtige Patienten eine geeignete Lösung sein. Die Chirurgen der Smile Eyes Augenklinik Airport München verfügen im Bereich der Linsentransplantation über jahrelange Erfahrung und wenden ein besonders patientenschonendes Verfahren an. Dieser Typus der Intraokularlinse kommt vor allem bei mittlerer bis schwerer Kurzsichtigkeit (-6,5 bis -16 Dioptrien) zum Einsatz.

Wen die Brille bei Freizeitaktivitäten stört, der entscheidet sich heute bevorzugt für eine LASIK-OP. Doch nicht alle Patienten kommen auch für eine Behandlung mit der Augenlaser-Methode LASIK in Frage. Insbesondere im Fall deutlich erhöhter Dioptrienwerte sind überzeugende Alternativen zur refraktiven Augenlaserchirurgie gefragt. Die Chirurgen der Smile Eyes Augenklinik Airport München raten ihren Patienten verstärkt zur Implantation einer Intraokularlinse. Der Vorteil: Diese Lösung kommt auch für Personen mit extrem starker Kurzsichtigkeit bis -16 Dioptrien in Betracht.

Bei der von Smile Eyes verwendeten Linse handelt es sich um die kammerwinkelgestützte Vorderkammerlinse AcrySof® Cachet. Die Smile-Eyes-Chirurgen implantieren diese phake Linse zwischen Hornhautrückfläche und Irisvorderfläche – ein Eingriff, bei dem ein besonders schonendes Verfahren Anwendung findet. Die Fixierung der Linse im Auge erfolgt mithilfe von vier kleinen Bügeln. Als entscheidende Besonderheit der Linse gilt vor allem ihr sehr weiches und biegsames Material. Dank dieser Biegsamkeit kann der Chirurg die Vorderkammerliste falten und durch einen kleinen Einschnitt am Rande der Hornhaut in das Auge transplantieren. Die phake Linse ist kaum erkennbar, gleicht den Sehfehler aber wie eine Brille oder Kontaktlinsen aus. Zugleich bietet der in der Smile Eyes Augenklinik Airport München verwendete Linsentyp den Vorteil, dass er jederzeit problemlos entfernbar bzw. austauschbar ist.

Wie bei einer LASIK-OP ist vor der Implantierung einer Intraokularlinse eine persönliche Beratung erforderlich. Die Chirurgen der Smile-Eyes-Kliniken verfügen im Gebiet der Linsenchirurgie über mehrjährige Erfahrungen. In der Smile Eyes Augenklinik Aiport München erfolgt die Voruntersuchung mittels moderner Diagnosegeräte, was es ermöglicht, die Linse individuell an den fehlsichtigen Patienten anzupassen.

Weitere Informationen zur Smile Eyes Augenklinik Airport München sind erhältlich unter www.smileeyes.de.

Über Smile Eyes

Die Augenärzte von Smile Eyes nehmen sich seit 1997 der operativen Korrektur von Fehlsichtigkeiten an. Die High-Volume-Operateure von Smile Eyes blicken auf die Erfahrung aus 25.000 refraktiven Eingriffen an Standorten in München, Trier, Linz, Weiden und Vorarlberg zurück und behandeln mit modernsten Methoden. Das Leistungsangebot von Smile Eyes umfasst im Schwerpunkt die Verfahren Excimer-LASIK, Femto-LASIK sowie den Bereich der Linsenchirurgie. Der TÜV Süd zeichnete die Kliniken von Smile Eyes offiziell mit dem Prüfsiegel „LASIK-TÜV“ aus.

Kontakt

Smile Eyes Augenklinik Airport GmbH

Dr. Rainer Wiltfang/Dr. Martin Bechmann

Terminalstraße Mitte 18
D-85365 München Flughafen


Telefon: + 49 (0) 89 97 58 22 30
Telefax: + 49 (0) 89 97 58 22 33


E-Mail: info@smileeyes.de

Internet: www.smileeyes.de

Agenturkontakt

Doc Advertising GmbH

Nicole Wiesner

Marketingreferentin

Oldenkottplatz 1

48683 Ahaus

Tel.:  +49 (0) 25 61/6 95 65-2 62

Fax: +49 (0) 25 61/6 95 65-2 67

Mail: wiesner@doc-advertising.de

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Prosperia AG startet Online-Infoveranstaltungen für Vermittler

Prosperia AG: Online-Präsentationen verlaufen sehr erfolgreich

Würzburg – August 2011. Mit innovativen Online-Präsentationen beschreitet die Prosperia bei der Vertriebsweiterbildung neue Wege. Am Veranstaltungsprogramm der Prosperia wirken unter anderem Top-Referenten wie Jakob Wiggert von BNP Paribas Investment Partners und Dr. Conrad Mattern, Fondsmanager des Mephisto-Fonds und Gewinner des Vontobel Zertifikate-Contest 2011, mit. Die Prosperia informiert hierbei online über aktuelle Themen – wie zum Beispiel Fragen zur Haftungsvermeidung oder zu den neuen Prosperia-Fonds.

Die Prosperia beschreitet innovative Wege – mit ihren Fondsprodukten, aber auch in Sachen Vertriebsfortbildung. Im Juni startete die Prosperia eine Serie von Online-Seminaren, auf denen renommierte Referenten für Orientierung in komplexen Themengebieten sorgten. Das Konzept: Vertriebszuständige und andere Interessierte loggen sich in den Dienst der Prosperia ein und verfolgen die Online-Präsentation komplett live an Ihrem PC oder Laptop.

Die Vorteile der neuen Online-Präsentationen gegenüber klassischen Präsenz-Veranstaltungen liegen auf der Hand: Für die Teilnehmer entfallen beispielsweise Kosten und Zeitaufwand für Anreise und Unterbringung. Zugleich bietet auch der kompakte Aufbau der Schulungen – die Dauer ist auf 45 Minuten terminiert – für die Teilnehmer praktische Vorzüge. Die inhaltliche Ausrichtung der Präsentationen orientiert sich strikt am Grundsatz der Praxisrelevanz.

Für ihre ersten Online-Präsentationen konnte die Prosperia namhafte Referenten gewinnen. Auf den ersten beiden Veranstaltungen am 23. Juni und 06. Juli 2011 referierten Jakob Wiggert von BNP Paribas Investment Partners sowie Oliver Kuhlmann, b2b finanzpartner GmbH – strategischer Partner der Prosperia AG und zuständig für Vertriebskoordination, Planung und Umsetzung dieser Veranstaltungsreihe - über das Beteiligungsangebot Prosperia Infrastructure 1. Die Teilnehmer erfuhren hierbei grundlegendes zur Anlagephilosophie des ersten Infrastrukturfonds der Prosperia und dessen Perspektiven für Investoren. Erfolgreich verlief auch die zweite Online-Präsentation, die am 13. Juli stattfand und das Thema „Haftungsvermeidung für Vermittler und Berater in der Praxis“ zum Gegenstand hatte. Referent dieser Schulung war mit Prof. Dr. Rolf W. Thiel ein ausgewiesener Experte im Vertriebsrecht. Rechtsanwalt Thiel ist Mitbegründer des Vereins „Votum“, einem Verband unabhängiger europäischer Finanzdienstleistungsunternehmen. Und auch die jüngste Veranstaltung am 19. Juli überzeugte mit geballter Fachkompetenz: Dr. Conrad Mattern, Vorstand der CONQUEST Investment Advisory AG, Fondsmanager des Mephisto-Fonds und Gewinner des Vontobel Zertifikate-Contests 2011, stellte den Private-Equity-Fonds Prosperia Mephisto 1 vor – und informierte gleichzeitig über die Chancen „sündhafter“ Investments.

Weitere Informationen zur Prosperia erhalten Sie unter www.prosperia-ag-online-schulungen.de

Über die Prosperia

Das Emissionshaus Prosperia ist auf die Entwicklung und Emission von Beteiligungskonzepten im Bereich geschlossener Fonds spezialisiert. Den Schwerpunkt der Prosperia bilden Direktinvestments in den Sektoren Private Equity, Infrastruktur und Multi Asset. Hierbei kann das Management der Prosperia auf eigene Erfahrungen wie auch auf ein Netzwerk von meist institutionellen Partnern bauen. Dabei wahrt die Prosperia bei der Umsetzung der angebotenen Kapitalanlagen einen hohen Qualitätsstandard. Um diesen Standard aufrecht erhalten zu können, analysiert ein Team von Fachleuten fortlaufend die wirtschaftlichen Chancen der Märkte, leitet hieraus ertragsstarke Investitionen ab und entwickelt Kapitalanlagen, die den Erwartungen der Privatanleger gerecht werden. Das Management der Prosperia folgt dabei einem ganzheitlichen Ansatz sowie dem Grundsatz der Portfolio-Optimierung und kann einem breiten Publikum von Anlegern renditestarke Anlageangebote bieten.

Kontakt

Prosperia AG

Marion Gräfin Wolffskeel-Lieblein

Rottendorfer Strasse 30 d

97074 Würzburg

Telefon: 0931/79792-14

Telefax: 0931/79792-17

E-Mail: wolffskeel-lieblein@prosperia.de

Internet: www.prosperia.de

http://www.prosperia-ag-online-schulungen.de

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